Gewerbeanmeldung als Affiliate nötig? Alles was du wissen musst

(Aktualisiert am 31. Oktober 2023)

Wer mit Affiliate Marketing online Geld verdient oder verdienen möchte, kommt irgendwann an den Punkt, an dem er sich über steuerliche und rechtliche Aspekte Gedanken machen sollte.

Vielen ist aber gar nicht klar, ob sie überhaupt ein Gewerbe anmelden müssen und wie das funktioniert. Das liegt oft daran, dass viele ihre Affiliate-Tätigkeiten oft nur als Hobby ansehen oder dass die Einnahmen zu gering ausfallen, als dass man diese angeben müsste.

Andere sind bereits freiberuflich unterwegs und lassen alles darüber laufen ohne zu wissen, ob das überhaupt möglich ist oder zusätzlich ein Gewerbe angemeldet werden muss.

Wiederum andere hält dieser bürokratische Schritt sogar komplett davon ab, überhaupt mit Affiliate Marketing anzufangen.

Damit das nicht passiert, möchte ich hier die häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten und dir zeigen, wie einfach es ist ein Gewerbe anzumelden.

Außerdem stelle ich dir eine vorausgefüllte Gewerbe-Anmeldung zur Verfügung.

 

Hier die häufigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung und Affiliate Marketing:

 

Wer benötigt eine Gewerbeanmeldung?

Grundsätzlich muss jeder ein Gewerbe anmelden, wenn die gewerbliche Tätigkeit auf eine Gewinnabsicht ausgerichtet ist.

Wenn du also nur einen Blog besitzt aber diesen nicht monetarisierst, ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig. Sobald aber deine Absicht darin besteht, mit diesem Blog Geld zu verdienen, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Das ist zum Beispiel der Fall, sobald du Affiliate-Links, Google Adsense oder sonstige Einnahmequellen einbaust.

Eine gewerbliche Tätigkeit ergibt sich neben der Gewinnabsicht laut §15 Abs. 2 EStG außerdem daraus, dass man selbständig ist und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich ist, dass das Gewerbe nachhaltig und langfristig ausgerichtet ist und man mit anderen Unternehmen, Waren und Leistungen handelt.

Affiliates müssen also ein Gewerbe anmelden.

 

Muss man für die Gewerbeanmeldung volljährig sein?

Nein, allerdings wird die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten und des Vormundschaftsgericht benötigt.

 

Ich bin doch Freiberufler; muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Auch wenn du bisher als Freiberufler unterwegs bist und zum Beispiel als Webdesigner Geld für Dienstleistungen entgegen genommen hast, musst du beim Geld verdienen über Affiliate Links ein Gewerbe anmelden.

 

Ich betreibe Affiliate Marketing nur nebenbei als Hobby. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Ja, auch wenn du Affiliate Marketing nur als Hobby betreibst, musst du ein Gewerbe anmelden, weil die Absicht dahinter entscheidend ist. Zu den Einkommensgrenzen und Freibeträgen komme ich später.

 

Wann muss ich das Gewerbe anmelden?

Tatsächlich ist man verpflichtet ein Gewerbe anzumelden sobald man vor hat in Kürze mit Affiliate Marketing anzufangen. Viele melden ihr Gewerbe aber erst dann an, sobald erste Einnahmequellen eingebaut sind.

Bei einer frühen Gewerbeanmeldung hast du den Vorteil, dass du alle Kosten wie Webhosting, Software, Bücher etc. steuerlich geltend machen kannst. Rückwirkend werden nämlich nur Rechnungen berücksichtigt, die bis 3 Monate vor der Gewerbeanmeldung getätigt wurden.

Für viele ist die Anmeldung auch ein Startschuss, dass man jetzt ein Hobby zu einem Business macht.

  

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Je nach Gemeinde zwischen 15-50 €. Erkundige dich hierfür einfach online bei deinem Gewerbeamt. Neben den Kosten erfährst du hier auch, was du alles zur Anmeldung mitbringen musst oder ob die Anmeldung sogar online funktioniert. Das ist je nach Amt unterschiedlich.

 

Welche Schritte sind für die Gewerbeanmeldung nötig?

Für die Gewerbeanmeldung musst du das örtliche Gewerbeamt aufsuchen. Dabei benötigst du nur deinen Ausweis und maximal 50 €. In den meisten Fällen kostet es 20 €. Wie gesagt, kannst du dich auch vorab online erkundigen, was die Anmeldung in deinem Kreis kostet. Oft kannst du online auch schon mal das Dokument herunterladen oder anschauen, welches du dann ausfüllen musst.

Die Mitarbeiter im Gewerbeamt helfen dir auch beim Ausfüllen des Dokuments.

Erkundige dich bei deinem Gewerbeamt, was du alles für die Anmeldung mitbringen musst. In manchen Fällen ist auch eine Meldebescheinigung von Nöten. Wenn du keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung mit Erlaubnis zur Gewerbetätigkeit vorweisen.

 

Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung als Affiliate aus?

Neben den Stammdaten zu deiner Person, musst du auch Angaben zu deinem Vorhaben bzw. Unternehmen machen. Das sind die Felder 11 bis 26. Hier müssen nicht alle Felder ausgefüllt werden. Was du ausfüllen musst, ist die Adresse von wo aus du arbeitest, ob es ein Haupt- oder Nebengewerbe ist und ab wann dein Gewerbe starten soll.

Außerdem musst du deine Tätigkeit beschreiben. Hier würde ich dir empfehlen etwas wie „Online Marketing“ zu wählen. Ein etwas breiterer Begriff überlässt dir mehr Spielraum. Jede nachträgliche Änderung des Gewerbes kostet nämlich.

So sieht der Zettel aus, den du im Gewerbeamt ausgehändigt bekommst:

Gewerbe Anmeldung Affiliate

Dokument Gewerbeanmeldung

Im folgenden erkläre ich dir noch mal alle Felder die du ausfüllen musst:

  • Feld 1 & 2: Kannst du leer lassen
  • Feld 3 bis 9: Hier trägst du einfach die Daten zu deiner Person ein
  • Feld 10 & 11: Kannst du auch frei lassen, da du keine Personengesellschaft gründen willst
  • Feld 12: Hier trägst du die Adresse ein von der aus du arbeitest. Da viele von zu Hause aus arbeiten, trägst du hier die selbe Anschrift ein wie unter Punkt 9. Wenn du ein Büro hast, dann trag dieses hier ein.
  • Feld 13 & 14: Kannst du frei lassen
  • Feld 15: Hier beschreibst du deine Tätigkeit. Fasse diese relativ offen, falls sich in Zukunft etwas ändert musst du keine Änderungsgebühren bezahlen. Hier empfehle ich dir so etwas wie “Online Marketing”
  • Feld 16: In den meisten Fällen kreuzt du hier “Ja” an, wenn du es nur als Nebengewerbe betreibst (siehe auch unten “Habe ich ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe”)
  • Feld 17: Hier trägst du das Datum des Gewerbestarts ein. Auf Grund der Übersichtlichkeit empfehle ich dir den nächsten 1.sten des Monats auszuwählen.
  • Feld 18: Hier kreuzt du “Sonstiges” an
  • Feld 19: In der Regel hat man zu Beginn keine Mitarbeiter, so dass du hier “Keine” ankreuzen kannst.
  • Feld 20: Die Anmeldung wird erstattet für “Eine Hauptniederlassung”
  • Feld 21-22: Kannst du leer lassen
  • Feld 23/24: Hier kreuzt du das Feld “Neugründung” an
  • Feld 26/31: Kannst du frei lassen
  • Feld 32 & 33: Datum und Unterschrift hinzufügen

Damit bist du mit dem Ausfüllen fertig und erhältst direkt im Anschluß deinen Gewerbeschein und kannst damit nach Hause gehen.

Ich habe für dich eine Gewerbeanmeldung vorausgefüllt. So weißt du, welche Felder du in deiner Anmeldung ausfüllen musst.


Wenn du dir die vorausgefüllte Anmeldung angeschaut hast, dann werden wahrscheinlich neue Fragen in deinem Kopf auftauchen, zum Beispiel:

 

Habe ich ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe?

Konkret gesagt zielt diese Abfrage darauf ab, ob man mehr oder weniger als 18 Stunden pro Woche für das Gewerbe aufbringt bzw. vor hat aufzubringen. Da dies schwierig abzuschätzen ist, stellt sich im Grunde eigentlich nur die Frage ob das Gewerbe deine Haupteinnahmequelle sein wird oder ob es nur eine Nebeneinnahme ist.

In den meisten Fällen ist Nebengewerbe deswegen häufig die Antwort. Sollte es doch ein Hauptgewerbe bei dir sein, dann musst du dich natürlich auch um Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sozialbeiträge usw. kümmern. Vorausgesetzt du hast dich darum noch nicht gekümmert.

Bist du hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis, dann benötigst du die oben genannten Punkte nicht zu beachten, weil dein Arbeitgeber sich darum kümmert. Deswegen ist ein Nebengewerbe in diesem Fall auch die richtige Antwort.

Ich würde dir außerdem empfehlen, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren und dir das Einverständnis schriftlich geben zu lassen.

 

Was passiert nach der Gewerbe-Anmeldung?

Ein paar Tage oder Wochen nach der Anmeldung bekommst du vom Finanzamt die Dokumente zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Hier musst du zum Beispiel die zu erwartenden Umsatz- und Gewinnzahlen für das laufende Jahr angeben. Um unnötige Vorauszahlungen zu vermeiden, setzte diese Zahlen möglichst gering an.

Außerdem ist vor allem die Angabe zur Unternehmensform interessant.

Hier empfehle ich dir die Kleinunternehmerregelung. Dies ist eine spezielle Form für Gründer, bei der keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Außerdem entfällt die komplette monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und damit viel Aufwand.

Als Kleinunternehmer giltst du, wenn dein Vorjahreseinkommen nicht mehr als 22.000 € (Stand 2020) betragen hat und du im aktuellen Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz generiert hast.

Ein Nachteil, den du durch die Kleinunternehmerregelung hast, ist dass du dir bei Anschaffung (Drucker, Kurse, Hosting, Software, Bücher etc.) nicht die Mehrwertsteuer wiederholen kannst.

Falls du über die Grenze von 22.000 € kommst, kannst du die Unternehmensform jederzeit ändern.

Im Folgenden siehst du, wie der Fragebogen des Finanzamts aussieht. Unter Punkt 7.3 kannst du die Kleinunternehmer-Regelung ankreuzen.

fragebogen zur steuerlichen erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Ein Steuerberater kann dir sicherlich auch helfen, wenn du dabei Unterstützung benötigst.

Neben dem Fragebogen vom Finanzamt, bekommst du auch Post von der IHK. Hier gibt es eine Beitragspflicht für Gewerbetreibende. Wenn dein Gewinn unter 5.200 € im Jahr liegt oder unter 25.000 € in den ersten beiden Gründungsjahren, musst du diesen Beitrag aber nicht zahlen.

 

Affiliate Marketing und Steuern

Wie du dein Gewerbe als Affiliate oder Online Marketer anmeldest, sollte nun relativ klar sein. Meistens trifft für dich zu Beginn auch die Kleinunternehmerregelung zu.

Nachdem nun alle Dokumente und Fragebogen ausgefüllt wurden, steht natürlich die Frage der Steuern im Raum.

Deshalb möchte ich dir hier in Kürze die wichtigsten Steuerregelungen im Zusammenhang mit deinem Gewerbe vermitteln.

 

Im Grunde gibt es folgende Steuern, die für dich eine Rolle spielen: 

  • Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
    Wie oben beschrieben, fällst du am Anfang unter die Kleinunternehmerregelung. Mit der Umsatzsteuer hast du also erst mal keine Berührungspunkte. Wenn du Rechnungen ausstellst, sind diese immer ohne 19% Mehrwertsteuer auszustellen.
  • Gewerbesteuer
    Die Gewerbesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Diese wird auch nur dann erhoben, wenn dein Gewinn über 24.500 Euro im Jahr ist. Außerdem fällt diese Steuer auch nur auf den Gewinn an, der über dieser Grenze liegt. Am Anfang hast du also auch damit nichts am Hut.
  • Einkommenssteuer
    Die Einkommenssteuer ist eventuell von Anfang an für dich relevant. Je nach dem, wie viel du verdienst. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angepasst und beträgt im Jahr 2023 in Deutschland 10.865 Euro. Das bedeutet, dass Personen, die im Jahr 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 10.865 Euro haben, keine Einkommenssteuer zahlen müssen. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, gilt ein doppelter Freibetrag von 21.730 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass der Grundfreibetrag nur für das zu versteuernde Einkommen gilt. Andere Einkommensarten wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen werden gesondert besteuert. Zudem gibt es weitere Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren können, wie zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Der Steuersatz liegt hier zwischen 14 – 42 %. Der Satz richtet sich an der Höhe deiner Einnahmen aus.

Wenn du also wirklich als Anfänger grade startest, dann ist nur die Einkommensteuer für dich relevant. Aber auch die “wirkt” erst ab 10.865 €.

Beispiel, ab wann die Einkommenssteuer für dich zieht: du bist Student, hast keinen Nebenjob und hast monatlich 920 € Affiliate Einnahmen durch Nischenseiten. In dem Fall bist du bereits über dem Freibetrag und musst am Ende des Jahres Einkommenssteuer zahlen.

 

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Weitere Tipps und Punkte, die du beachten solltest:

1. Arbeitgeber informieren:

Generell kann dich kein Arbeitgeber davon abhalten ein Gewerbe anzumelden. Trotzdem wollen die meisten Arbeitgeber darüber bescheid wissen, was die Angestellten noch so machen. Nebenbeschäftigungen sollten deswegen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Hierzu habe ich dir auch ein Dokument zur “Nebentätigkeitsvereinbarung” vorbereitet. Der Arbeitgeber will sich dadurch nur absichern, dass die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.

Download: Dokument zur Nebentätigkeitsvereinbarung

2. Arbeitsagentur informieren

Informiere die Arbeitsagentur, wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Gewerbe anmeldest

3. Rückwirkend Anmelden

Wenn du dein Gewerbe 3 Monate rückwirkend anmeldest, dann musst du auch die angefallenen Kosten bzw. Einnahmen mit einrechnen. Viele Affiliates warten erst die Entwicklung bzw. Einnahmen ab und melden sich dann rückwirkend an.

4. Geschäftskonto

Ich empfehle dir auch ein getrenntes Konto anzulegen. So hast du private und geschäftliche Sachen getrennt. Das ist vor allem wichtig, wenn es später mehr Einnahmen werden. Dafür kannst du auch kostenlose Onlinekonten nutzen, z.B. von comdirect*. (Über diesen getmore-Link bekommst du 30€ bei Abschluss geschenkt!)

 

Du siehst, dass eine Gewerbeanmeldung gar nicht so kompliziert ist und in der Regel sehr schnell abläuft. Besonders als Anfänger, wenn deine Einnahmen noch nicht so hoch ausfallen, hast du außerdem kaum Berührungspunkte was Steuern betrifft.

Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Artikel nur meinen aktuellen Kenntnisstand wiedergibt. Es ist keine verbindliche Rechtsberatung!

Welche Punkte habe ich vergessen? Was ist dir noch wichtig?

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Geschrieben von

Seit 2011 beschäftige ich mich intensiv mit Affiliate Marketing und habe mir dadurch ein automatisiertes Vollzeiteinkommen aufgebaut. Meine Mission ist es, dich zu motivieren und dir einen Weg zu zeigen, sich ein passives Einkommen zu verschaffen. Lerne mein System in der Affiliate School Masterclass

66 Kommentare

  • Markus

    Hi Christopher,

    Cooler Artikel!
    Danke für die Infos!

    Welche Unternehmensform würdest du empfehlen, wenn du Affiliate Marketing mit ein oder 2 anderen Freunden Affiliate anfängst?

    LG

    • Christopher Hauffe

      Hi Markus, das ist eine gute Frage und da gibt es sicherlich Spezialisten die das besser beantworten können. Vielleicht macht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Sinn? Eine GbR ist eine einfache und unkomplizierte Unternehmensform, die in Deutschland häufig für Kooperationen zwischen mehreren Personen verwendet wird.

  • Albert

    Vielen Dank für den interessanten Artikel,

    ich betreibe eine website mit Affiliate Links für Reisende und Auswanderer. Jetzt möchte ich nächstes Jahr ins Nicht EU Ausland auswandern. Muss ich dann weiterhin das Kleingewerbe in Deutschland aufrecht erhalten (Habe dann keine deutsche Meldeadresse mehr) und wo muss ich die Einnahmen versteuern? Die Website richtet sich überwiegend an deutschsprachige Leser. Finde darüber leider überhaupt keine Infos.
    Danke, Albert

    • Hi, wir haben uns ebenfalls aus DE abgemeldet und gleichzeitig auch unser Gewerbe aufgegeben. Solange man nur digitale Info-Produkte anbietet oder eben auf seiner Webseite Affiliatelinks einbaut, gibt es da meines Wissens nach keine Notwendigkeit ein Gewerbe nach deutschem Recht zu behalten. Anders sieht es aus, wenn du physische Produkte in der EU anbietest, dann ist allerdings auch eine Steuererklärung nach europäischen Recht einzureichen.
      LG, Dima

      • …habe gerade etwas genauer recherchiert und muss meine Aussage korrigieren: automatisierte Dienstleistungen und Info-Produkte an EU-Kunden müssen sehr wohl sein Gewerbe in der EU für die Umsatzsteuer registrieren. Nicht automatisiert wäre dementsprechend zB eine Onlineberatung aus einem Land außerhalb der EU. Damit würde wohl auch das Affiliate-Marketing zum automatisierten Gewerbe zählen und ist somit umsatzsteuerpflichtig.

        • Wieder nur Bananne geredet :D, würde mich umso mehr über eine Expertenmeinung freuen. Ich hatte die Einkommenssteuer im Sinn, auf automatisierte Produkte fällt aber nur die Umsatzsteuer an und auf Portalen wie DigiStore24 oder CopeCart wird diese automatisch abgeführt!

  • Claudia Gatzke

    Hallo,

    Ich bin in 2 Mining Network Businesses, 2 Affiliate Businesses und einem Forex Trading Business seit unterschiedlichen Zeiten, in den Mining Network Businesses schon seit Jahren.In allen Businesses habe ich aber noch keine Einnahmen.Habe aber nicht gewusst, dass ich zuerst ein Gewerbe anmelden muss.Habe also keines.Bekomme ich jetzt Probleme mit Bußgeld oder so?

    • Christopher Hauffe

      Hallo Claudia,
      theoretisch musst du dein Gewerbe anmelden, sobald du mit der Tätigkeit beginnst. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass du Ärger bekommst, wenn du gar keine Einnahmen generiert hast. Aber das ist nur meine Einschätzung.

  • Hallo Christopher,
    vielen Dank für diesen hilfreichen Artikel! Ich habe bereits ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) mit Schwerpunkt Network- Marketing angemeldet . Nun würde ich gerne zusätzlich als Affiliate Einnahmen generieren, weißt du wie es sich dann verhält? Melde ich dann quasi ein zweites Gewerbe an?

    Herzlichen Dank im Voraus für deine Auskunft!
    Inga

    • Christopher Hauffe

      Hey Inga, freut mich, dass es weitergeholfen hat. Du meinst, weil du als Bezeichnung bei der Anmeldung zu deinem Kleingewerbe etwas anderes angegeben hast, als “Affiliate Marketing”? Ich denke nicht, dass du dafür dann extra ein neues Gewerbe anmelden musst. Wenn überhaupt, dann kann man die Bezeichnung vll nachträglich abändern, einfach nach “Online Marketing”?
      Lieben Gruß, Christopher

  • Lena Mrowka

    Vielen Dank für diesen Artikel! Du hast das wirklich wunderbar und vor allem verständlich erklärt, Hut ab!
    Weißt du zufällig auch, ob man ein Gewerbe in Deutschland auch aus dem Ausland aus anmelden kann. Also quasi online, ohne zum Gewerbeamt höchstpersönlich hinzugehen?

    • Christopher Hauffe

      Danke Lena 🙂
      Das kommt immer auf das Gewerbeamt an. Die meisten bieten auch eine Online-Anmeldung an, ja.

  • Mandy Jacob

    Hallo,
    ich finde deine Seite klasse und stelle mir gerade die Frage, welches Equipment ich für diese Arbeit brauche.
    Könnte ich Anschaffungen mit dem Gewinn verrechnen?
    Vielen Dank im vorraus für deine Rückmeldung.
    Liebe Grüße,
    Mandy

  • Hallo Christopher,
    Super Artikel, danke dafür!!

    Ich habe folgende Frage: ich wohne im Ort A, möchte mein Gewerbe an Ort B anmelden (Elternhaus). Da ich dort nicht wohne, kann ich dementsprechend keine Meldebescheinigung vorweisen. Brauche ich dann einen Mietvertrag? Und kann ich die Fahrkosten zwischen Ort A und Ort B als Werbungskosten absetzen?

    Danke vorab für deine Antwort

    Viele Grüße
    Karin

    • Christopher Hauffe

      Hallo Karin, danke für deine Frage.
      Theoretisch kannst du dein Gewerbe ja auch auf die Adresse deines Büros anmelden. Dort wohnst du ja auch nicht. Wie es allerdings ist, wenn du an der “Büroadresse” gar nicht gemeldet bist, kann ich gar nicht sagen.
      Bezüglich der Fahrtkosten verlinke ich mal auf einen Beitrag: https://www.affiliateschool.de/reisekosten
      LG, Christopher

  • Hallo, ich bin seit dem 05.2020 affiliate Partner auf Twitch haber aber bisher kein Gewerbe angemeldet wusste bis dato nichts davon. Muss ich dann eine Strafe bezahlen deswegen? Weil ich seit dem 158 € eingenommen habe.

    • Christopher Hauffe

      Hallo Chris, sind die Einnahmen denn auch schon so lange her? Denn du kannst dein Gewerbe ja auch 3-Monate rückwirkend anmelden.

      • Leider nicht, sind auch in den letzten 12 Monaten kleine Einnahmen gewesen. Halt ingesamt 158 😥

        • Christopher Hauffe

          Hi, okay. Ich gehe davon aus, dass du das nach Absprache bestimmt noch nachreichen kannst. Ist ja kein großer Wert. Allerdings habe ich da keine Erfahrungswerte.

          • Ok ich mach mich da schlau, danke für die Antwort!

  • Hallo,

    mich würde mal interessieren, welche Unternehmensform man bei Affiliate wählen sollte. Auch bei Affiliate besteht ja die Möglichkeit, dass bei Fehlern (z.B. Verstoß gegen DSGVO, Copyright Abmahnungen, etc.) theoretisch schnell hohe Summen zusammenkommen können, für die man dann als Einzelunternehmer persönlich haftet. Auf der anderen Seite wäre eine UG für reines Affiliate Marketing sicherlich etwas übertrieben, was Gründungsaufwand, Steuern, etc. angeht. Was wäre da die Empfehlung (evtl. eine Versicherung)? Oder ist man, wenn man die wichtigsten Fallstricke beachtet wie DSGVO, Copyrights, etc. auf der sicheren Seite?

    Danke.

    • Christopher Hauffe

      Hallo Peter,
      wenn man mit Affiliate Marketing neu startet, dann bleibt einem mit der Kleinunternehmer Regelung kaum eine rechtliche Absicherung. Wie du schon sagtest, alles andere ist vom Gründungsaufwand übertrieben. Bleibt eigentlich nur eine Absicherung durch eine Versicherung. Wobei man hier auch die Kosten gegenrechnen sollte. Denn wenn man alles bezüglich DSGVO usw. beachtet, braucht man nicht viele Sorgen haben. Vielleicht macht es auch eher Sinn x-% zurückzulegen, als dauerhaft in eine Versicherung einzuzahlen, die man dann doch nie braucht?
      Gruß, Christopher

  • Hallo, vielen Dank für diesen tollen Artikel.
    Eine Frage habe ich noch.
    Erhalte ich mit der Gewerbeanmeldung mit Kleinunternehmerregelung automatisch eine Ust-ID, die ich beim digistore24 benötige?
    Vielen Dank!

  • Chris

    Wie sieht es aus, wenn sich das Finanzamt nach 2 Monaten noch nicht gemeldet hat? Ich habe noch keine Post von den bekommen aber von allen andern. Soll ich warten oder vielleicht da mal anrufen?

    • Christopher Hauffe

      Die werden sich bestimmt noch melden. Das lassen die sich nicht entgehen. Aber klar, anrufen kannst du 😉

    • Patrick Frank

      Ich habe auch gerade ein Gewerbe angemeldet und auf die Post vom Finanzamt gewartet. Die haben aber nicht die Pflicht sich bei Dir zu melden, sondern Du musst selbst aktiv werden.
      Da wurde ich vom Finanzamt dann nach ein paar Wochen schriftlich drauf hingewiesen.
      Den Bescheid kannst Du Online ausfüllen und an das Finanzamt senden.

  • Hi,
    danke für diesen tollen Artikel.
    Endlich mal etwas Gescheites was auch wirklich alle Fragen klärt.
    LG Erik

  • Chris

    Sehr schöner Beitrag. Habe so weit alles aufgefüllt und post erhalten. Mal eine Frage ich habe post von der VBG bekommen muss ich mich da melden und Bescheid geben, dass ich keine Mitarbeiter hab und ein Kleingewerbe habe oder einfach ignorieren?

    • Christopher Hauffe

      Ja, die kriegen das irgendwie spitz, dass man ein Gewerbe angemeldet hat. Kannst du einfach ignorieren 😉

  • Hallo Christopher,
    vielen Dank für diese übersichtlichen Infos! 🙂 Sag mal weißt du zufällig wie es ist, wenn man als Angestellter schon mal für die geplante Selbstständigkeit unauffällig anfängt durch Online-Kongresse sichtbar werden zu wollen über digistore24? Es ist so, dass ich bei einem Programm mitmache, wo ich als Speaker auftreten werde. Der, der den Kongress veranstaltet hat neben mir noch andere Speaker und will den Kongress auch verkaufen. Ich kann anteilig dran verdienen, aber will es gar nicht, da ich momentan noch meinem Chef nichts davon sagen will, sondern erstmal nur hobbymäßig übe, mich auszudrücken. Ich muss allerdings trotzdem im digistore ausfüllen, welche Umsatzsteuerregelung ich habe. Man kann dort auch die Auszahlungsschwelle festlegen. Der Kongress-Veranstalter hat mir den Tipp gegeben, einfach die Schwelle so hoch zu setzen, wie man sie ohnehin nicht erreichen würde. So würde ich auch keinen Gewinn machen (z.B. 999.999€). Nun müsste ich aber dennoch eine Umsatzsteuerregelung angeben, z.B. Kleinunternehmer. Wenn ich das richtig verstehe, benötigt digistore dies nur für den Fall dass die Auszahlungsschwelle überschritten wird. Sonst hätte das aber keine Konsequenzen, glaube/hoffe ich. Würdest du das auch so einschätzen? 😀
    LG

    • Christopher Hauffe

      Hallo Marina, das kommt auf den Vertrag mit deinem aktuellen Arbeitgeber an. Bei manchen sind Nebentätigkeiten verboten, bei anderen erlaubt. Bei Digistore24 kannst du die Auszahlungsschwelle hochsetzen, das stimmt. Ich würde es an deiner Stelle einfach mit deinem Chef absprechen.

  • Hallo, vielen lieben Dank für diesen dann doch sehr ausführlichen und informativen Artikel. Hierdurch konnte bei mir dann doch die ein oder andere Frage zum Thema Gründung und Steuern abschließend geklärt werden. Top!

  • Hallo Christopher?,
    vielen Dank für diesen TOP-Artikel! Hat mir sehr geholfen.
    Eine Frage habe ich mal: was macht am meisten Sinn, erst sich zB bei Amazon für das Partnerprogramm anmelden und dann das Kleingewerbe beim Amt und Finanzamt oder andersrum? Amazon muss das ja freigeben. Brauchen die eine Steuernummer vom Kleingewerbe?
    Und welchen Betrag sollte man als voraussichtlichen Gewinn/Einnahme angeben, wenn man erst startet und keinerlei Abschätzung hat, wie viele Leute über Links kaufen?

    Vielen Dank ???. LG, Yvonne

    • Christopher Hauffe

      Hey Yvonne, vielen Dank 🙂
      Grundsätzlich bräuchte man für die Benutzung des Partnerprogramms von Amazon ein angemeldetes Gewerbe. Wenn ich mich recht erinnere, fragt Amazon das aber nicht ab, sondern erst, wenn eine Auszahlung bevorsteht. Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege. Und eigentlich sollte man das Gewerbe ja auch dann anmelden, wenn man mit der Tätigkeit beginnt. Viele tun das aber erst, wenn die ersten Einnahmen reinkommen, was nachvollziehbar ist. Amazon führt die Umsatzsteuer ja bereits ab. Manche Affiliates stellen dann eine “Pro-Forma-Rechnung” auf der dann die eigenen Angaben stehen.
      Das mit dem Gewinn/Einnahmen ist echt ein schwieriger Punkt. Hier findest du auch noch mal ein paar Infos, ob du überhaupt Umsatz generieren musst.

      LG, Christopher

  • Călinescu

    Hallo.Ich habe eine Freundin, die ein paar Spiele spielt. Sie gibt die Money RAWR-Punkteanwendung ein, die an PayPal übertragen wird. Sie verdienen ein wenig damit, ungefähr 60 € -100 €€ pro Monat. soll ich sie wissen lassen, dass sie gewerbe braucht?

    • Christopher Hauffe

      Hallo, ein Gewerbe braucht man dann, wenn man die dauerhafte Absicht hat langfristig damit Geld zu verdienen. Auch wenn man es nur als “Hobby” macht.

  • Hallo Christopher,
    danke für den super Artikel!

    Eine Frage: ich habe für mein Blog im Nebengewerbe eine Steuernummer erhalten, die für die Umsatzsteuer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG dient.

    Ist das ausreichend, um mit Affiliate Marketing zu starten? Umsatz- und Gewerbesteuer spielen ja erstmal keine Rolle und unter dem Freibetrag liege ich auch.

    Vielen Dank & Gruß,
    Richard

    • Christopher Hauffe

      Hallo Richard,
      ja, das hört sich gut an 🙂

      • Danke Dir! Ist das AAWP Plugin zwingend erforderlich? Oder wo liegt der Mehrwert?
        Gruß, Richard.

        • Christopher Hauffe

          Hallo Richard, zwingend würde ich nicht sagen, aber schon sehr zu empfehlen! Damit kannst du automatisch Daten von Amazonprodukten ziehen und direkt in ansprechenden Formen darstellen.

      • Hi Christoph, dazu noch die Frage, ob eine USt.ID nicht nötig ist? Sprich die separate Steuernummer ist ausreichend, da Umsatz- und Gewerbesteuer noch keine Rolle spielen?
        LG, Richard.

        • Christopher Hauffe

          Wenn du die Kleinunternehmerregelung hast, bekommst du keine USt.-Nummer. Du kannst ja auch keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer schreiben.

  • Super Klasse ! Hat mir geholfen. Vielen Dank !

  • Hallo Christopher Hauffe

    Top Beitrag und vielen Dank dafür dass noch so hilfreiche Menschen wie dich es noch im Internet gibt.
    Ich habe dazu noch eine Frage:
    Wenn ich mich nebengewerblich anmelden möchte aber nicht möchte dass meine private Adresse jeder erfahren soll, besteht die Möglichkeit dass ich mir sozusagen einen virtuellen Büro zulegen kann. Es geht punktuell darum, dass man verpflichtet ist im Impressum und später auch in Rechnung diese Adresse eintragen muss wo das ganze angemeldet ist. Besteht die Möglichkeit dass ich mich, wenn ich das Formular ausfülle und ich mich nebengewerblich anmelden tue, dass ich dann nicht die private Adresse eintragen muss sondern die Adresse von dem Büro? Also es geht mehr auch darum, dass man z.B. irgendwann Mal Besuch vom Behörden bekommt, Grade nach einer gewissen Zeit am Anfang, dass die wissen wo die kommen sollen? Ist das möglich oder hast du da schon Mal Erfahrung gesammelt oder hast du diesbezüglich vielleicht ein paar Tipps ?

    Vielen Dank im voraus
    Viele Grüße und mach weiter so
    Alex

    • Christopher Hauffe

      Hallo Alex,
      mit virtuellen Assistenten und den Angaben im Impressum kenne ich mich in Detail nicht aus. Am besten fragst du da direkt mal bei einem VA nach 😉

      Gruß, Christopher

  • Hallo,
    da steht “drei Monate rückwirkend anmelden” – bekommt man da nicht Ärger? denn man soltle doch, sowie Einnahmen laufen / die Tätigkeit startet – sich anmelden.

    • Christopher Hauffe

      Richtig. Im Prinzip solltest du dein Gewerbe anmelden, sobald du mit der Tätigkeit beginnst. Unabhängig von den Einnahmen.

  • Moin, super Artikel, danke dafür.
    Eine frage habe ich aber noch.

    Ich habe grade frisch in einem neuen Hauptjob angefangen und zu dem Twitch Affiliate bin ich doch schneller gekommen als ich dachte.
    Muss sich es auch als Gewerbe anmelden wenn ich keine Donations und keine Subs anbiete sondern nur die Affiliate vorteile wie z.b. twitch sings etc nutze; bzw kann ich subs ausstellen?
    Ich will halt ungerne meine Probezeit im Hauptjob damit versauen, dass ich jetzt mit einem Nebengewerbe ankomme(Vor allem weil mein Chef etwas älter ist und es nicht so einfach wird ihm das ganze zu erklären)

    Danke schon mal für die Antwort

    • Christopher Hauffe

      Hey und danke für deine Frage.
      Ehrlicherweise kenne ich mich bei twitch nicht im Detail aus. Deswegen kann ich dir nicht so differenziert auf Donations, Subs und Signs antworten.
      Generell kann ich nur sagen, dass Affiliate Einnahmen = Affiliate Einnahmen sind und du höchstwahrscheinlich um ein Gewerbe nicht herum kommst.
      Gruß, Christopher

  • Hallo Christopher,

    super Beitrag. Wird mir aufjedefall alles etwas erleichtern.

    Eine Frage hätte ich dennoch:

    Du hast als Beispiel genannt, dass ein Student der monatlich 766€ ja nun Einkommensteuerpflichtig wäre, da er ja über dem Freibetrag liegt. Das tut er aber doch nur wenn er wirklich monatlich konstant 766€ oder mehr verdient, richtig?
    Wie ist es denn, wenn es sich um monatlich schwankende Beträge handelt? Also mal unter den 766€, mal darüber aber letztendlich im Jahr unter den besagten 9.169€ bleibt? Dann dürfte ja keine Einkommensteuer anfallen, oder?
    Also im Großen ganzen zählt die Sicht auf das gesamt Jahr, nicht wahr?

    LG
    Nils

    • Christopher Hauffe

      Hallo Nils,
      ja, genau. Absolut richtig.
      Ich hoffe, dass sich die Beträge nicht noch mal geändert haben. Jetzt durch Corona und so. Aber es zählt immer die Jahresbilanz.
      LG

  • Helga Hill

    Hallo Christopher,

    vielen Dank für diesen informativen Artikel.
    Ich habe ein Problem: Möchte als Affiliate anfangen,
    bin Rentnerin und habe eine Steuernummer, lebe aber
    in Namibia. Wo kann ich ein Gewerbe beantragen
    (in Deutschland)?
    Wenn Du einen Tipp hast, vielen Dank.

    Viele Grüße,
    Helga

    • Christopher Hauffe

      Hallo Helga,
      danke für deine Frage. Wirst du denn deine Einkünfte in Deutschland erzielen und ist dein ständiger Wohnsitz in Namibia?
      Am besten fragst du mal deinen Steuerberater. In vielen Fällen kannst du ein Gewerbe auch online anmelden.

  • Eisenh

    Hi. Vielen Dank für diese sehr hilfreichen Informationen. Eine Frage habe ich noch. Was passiert, wenn ich das Gewerbe anmelde, mit meinem Affiliate Blog aber in den nächsten z.b. 4 Jahren immer unter der Freibetragsgrenze bin? Also wenn sich die Einnahnen nicht vermehren. Falle ich dann nie unter die Gewerbesteuer Pflicht?

  • Hi Christopher, vielen Dank für deinen Artikel. Weißt du wie es aussieht, wenn man mit den Einnahmen nur die Ausgaben für die Webseite decken möchte? Dann besteht ja im Grunde keine Gewinnerzielungsabsicht, oder?

    Vielen Dank schonmal
    Vera

    • Christopher Hauffe

      Hallo Vera,
      ich würde sagen, dass du trotzdem ein Gewerbe bräuchtest. Wenn es eine unklare Situation ist, dann entscheiden die Behörden immer pro Steuer…
      LG, Christopher

  • Karin Simon

    Vielen Dank für diesen sehr ausführlichen und hilfreichen Artikel. Somit dürfte das Ausfüllen der Gewerbeanmeldung kein großes Problem darstellen. Ich werde mich an die Anleitung halten und denke, dass klappt gut.

  • Hallo Christopher, ich habe ein zusätzliche Frage: Wie sieht es mit der Buchhaltung aus? Ich bin als Freiberuflerin unterwegs, muss also nur eine Einnahmen-Überschussrechnung machen. Man sagte mir, wenn ich über Affiliates Einkommen erziele und folglich ein Gewerbe habe, müsste ich bilanzieren/doppelte Buchführung machen. Stimmt das? Danke, Ulrike

    • Christopher Hauffe

      Hallo Ulrike,
      ich habe meinen Steuerberater gefragt und ja, man muss wohl eine doppelte Buchführung machen.

      • Nein. Einzelunternehmen sind zur doppelten Buchhaltung nur verpflichtet, wenn der Jahresumsatz über 600.000 EUR bzw. der Gewinn über 60.000 EUR liegt.

  • patricia kraenzel

    Hei! Ich bin ein totaler anfangen. Vielen Dank für diesen Artikel, ich werde total verloren, aber jetzt weiss ich wie es geht. Danke

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