VG Wort: Zusätzliche Einnahmen als Blogger & Affiliate

Als Affiliate oder Blogger ist man ja immer auf der Suche nach Einnahmemöglichkeiten. Oft erstellt man nur Content, weil man versucht etwas zu empfehlen bzw. zu verkaufen. Hin und wieder kann dies dem eigenen Branding oder der Website schaden.

Wenn man jedes Mal extrem werblich ist, vergrault man seine Nutzer und damit auch Google.

Je kürzer die User auf deiner Seite bleiben, z.B. weil sie merken, dass du einfach nur Affiliate-Links unterbringen willst, desto schlechter wird auch dein Google-Ranking ausfallen.

Da viele von diesen Empfehlungen leben, ist die Versuchung aber natürlich sehr groß, dass man versucht möglichst viele Affiliate-Links unterzubringen. Was darunter leidet ist die Qualität.

Aber nicht nur die Qualität kann darunter leiden. Oft passiert es auch, dass Themen einfach komplett ausgelassen werden. Nämlich dann, wenn man diese nicht monetarisieren kann. Und das ist nun wirklich schade.

Doch was tut man mit Keywords oder Themen, die man nicht monetarisieren kann?

Eine Möglichkeit ist sicherlich, dass man Google Adsense einbaut. So muss dein Artikel an sich nicht unbedingt werblich sein und du bekommst trotzdem die Möglichkeit durch die Adsense-Anzeigen Geld durch Klicks zu verdienen.

Die Google Adsense Anzeigen sind deswegen oft sehr lukrativ, weil die Relevanz für den Leser oft sehr hoch ist. Die Adsense-Anzeigen sind nämlich zum Großteil ReMarketing Anzeigen, was die Wahrscheinlichkeit der Relevanz für den Leser deutlich erhöht.

Was allerdings bleibt, ist die Werbeanzeige. Darüber hat man nur im geringen Maße Kontrolle.

Leider können diese Werbeanzeigen auch kontraproduktiv wirken. So zerstören sie nicht nur dein Layout, sondern lenken vom eigentlich Beitrag ab und können negativ auf dein Branding abfärben.

Es ist oft eine Detailfrage, ob Google Adsense an bestimmten Stellen Sinn macht oder nicht. Ich persönlich setzte Google Adsense nur an bestimmten Stellen ein, wenn ich es für sinnvoll erachte.

Was auf jeden Fall bei jeglicher Form der Werbung gilt, ist, dass es werblich wirkt 😀 Klar.

Doch was macht man nun, wenn es Themen gibt, die man eigentlich nicht monetarisieren kann oder möchte?

Darum soll es heute gehen und da kommt die VG-Wort ins Spiel.

Was ist die VG-Wort?

Die Verwertungsgesellschaft Wort (kurz: VG Wort) wurde bereits 1958 gegründet und hatte den Anspruch Urhebern bzw. Autoren von Sprach,- und Textwerken eine Vergütung zu zahlen. Eine detailliertere Erklärung zur Herkunft und Zweck kann man bei Wikipedia nachlesen.

Nach einigen Reformen und Urteilen ist es seit 2007 auch möglich Onlinetexte vergütet zu bekommen. Und hier wird es für Blogger, Webseitenbetreiber und Nischenseiten-Ersteller interessant!

 

Welche Voraussetzungen müssen Onlinetexte haben, um von der VG-Wort vergütet zu werden?

Damit Onlinetexte überhaupt in Betracht für eine Vergütung kommen, müssen diese einige Kriterien erfüllen. Treffen diese Kriterien nicht zu, so wird man auch nicht vergütet. Nicht jeder Text wird also pauschal entlohnt.

Folgende Kriterien müssen zutreffen:

  • Der Text muss kostenlos und frei verfügbar sein. Kein Passwortschutz oder Abo.
  • Pro Jahr muss der Beitrag mindestens 1.500 aufgerufen worden sein
  • Der Beitrag muss mindestens 1.800 Zeichen lang sein
  • Zählermarken müssen die Zugriffe zählen und rechtzeitig eingereicht werden

Einige der Kriterien sind also sehr einfach zu erfüllen.

Zu 99% werden deine Onlinetexte wohl frei verfügbar sein. Darüber hinaus können übrigens auch PDF-Dokumente dazugerechnet werden.

Auch die 1.800 Zeichen sind sehr schnell erreicht. Wie gesagt, wir sprechen hier von Zeichen und nicht von Wörtern! 😉

Am schwierigsten dürfte es für die meisten sein, dass der Beitrag 1.500 Mal im Jahr aufgerufen wird. Und damit ist nicht gemeint, dass du deinen Beitrag selbst 1.500 Mal aufrufst 😀 , sondern dass es 1.500 individuelle und einzigartige Aufrufe sind.

Bricht man das runter, sind es allerdings auch nur 125 Aufrufe pro Monat! Das hört sich wiederum nicht so schwierig an.

Nachdem man sich bei der VG-Wort angemeldet hat (zur Website) und bestätigt wurde, kann man in seinem Online-Zugang, die sogenannten Zählermarken erhalten.

 

Was sind Zählermarken?

Zählermarken müssen jedem einzelnen Beitrag zugeordnet werden. Jeder Beitrag hat also seine eigene Zählermarke. Die Zählermarke ist ein Zählpixel, welcher eine individuelle Nummer besitzt und so dem Beitrag exakt zugeordnet werden kann. Jedes Mal wenn ein User deinen Beitrag aufruft, zählt der Pixel den Aufruf. Sobald der Beitrag dann die Mindestaufrufe erreicht hat, musst du diesen in deinem VG-Wort-Onlinekonto selbständig melden.

Die Meldung erfolgt dabei in der Regel immer bis Ende Juni und gilt rückwirkend für das vergangene Jahr.

Vielen ist der Einbau und die Meldung der Zählermarken zu aufwendig, da man zunächst Zählermarken bestellen muss, diese dann jedem Beitrag einzeln zuordnen muss und dann letztendlich melden muss.

Für WordPress gibt es allerdings mittlerweile ein sehr gutes Plugin, welches die Integration deutlich vereinfacht.

Mit dem Plugin Prosodia kann man seinen Beiträgen relativ einfach die Zählermarken zuordnen. Das Plugin zeigt einem auch an, ob die 1.800 Zeichen erreicht worden sind.

Trotzdem ist es aber natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden. Doch im Grund ist es nur ein einmaliger Aufwand, da jeder Beitrag seine eigene Zählermarke behält. Hat man ein Mal einen Beitrag gemeldet, so muss man diesen in den Folgejahren nicht noch Mal melden.

 

Wie hoch ist die Vergütung der VG-Wort?

Erfüllt ein Beitrag die oben genannten Kriterien, so kannst du ihn melden und bekommst für das vorherige Kalenderjahr deine Vergütung.

Aktuell liegt die Vergütung bei 33,34 € pro Beitrag. (Stand 2023)

Das bedeutet, dass du für jeden einzelnen Beitrag 33,34 € im Jahr bekommen könntest. Außerdem ist die Vergütung nicht einmalig, sondern du bekommst jedes Jahr für diesen Beitrag 33,34 €. Vorausgesetzt, der Beitrag erfüllt wieder die Kriterien. Diesen Beitrag muss man dann auch nicht jedes Jahr aufs Neue melden.

Allerdings kannst du keine nachträgliche Vergütung beantragen, falls du in den letzten Jahren keine Zählermarken eingebaut haben solltest, aber deine Beiträge eigentlich alle anderen Kriterien erfüllt haben. Die Zählermarken sind immer Voraussetzung für die Vergütung und diese zählen auch erst ab dem Tag, an dem du diese einbaust.

 

Wie viel kann man mit der VG-Wort Vergütung verdienen? – Ein Rechenbeispiel

Eigentlich ist es eine relativ eindeutige und einfache Rechnung, doch wenn man es noch Mal schwarz auf weiß sieht, kann man es besser verinnerlichen:

 

5 Beiträge x 33,34 € Vergütung = Jedes Jahr 166,70 € Vergütung, entspricht 13,89 € im Monat

15 Beiträge x 33,34 € Vergütung = Jedes Jahr 500,10 € Vergütung, entspricht 41,68 € im Monat

45 Beiträge x 33,34 € Vergütung = Jedes Jahr 1.500,30 € Vergütung, entspricht 125,03 € im Monat

100 Beiträge x 33,34 € Vergütung = Jedes Jahr 3.334 € Vergütung, entspricht 277,83 € im Monat

1000 Beiträge x 33,34 € Vergütung = Jedes Jahr 33.340 € Vergütung, entspricht 2.778,33 € im Monat

 

In diesem Rechenbeispiel sieht man, dass man bereits mit 5 Beiträgen 166,70 € im Jahr zusätzlich verdienen kann. Das hört sich im ersten Moment relativ wenig an, doch die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass sich diese Vergütung jährlich wiederholen wird. Außerdem muss man beachten, dass es ja auch als zusätzliche Einnahme zu deinen anderen Aktivitäten zu betrachten ist. So kannst du ja auch Zählermarken bei Beiträgen einbauen, die dir sowieso schon Einnahmen einbringen.

Ich finde es übrigens eine sehr ermutigende Übersicht, wenn man bedenkt, wie sich die Einnahmen damit steigern lassen und was man jährlich als Affiliate oder Blogger noch dazuverdienen kann.

Da ich selbst erst ab Ende 2018 in der VG-Wort bin, bin ich gespannt, wie es sich für mich entwickelt.

In Google Analytics kann man selbst abschätzen, wie viele Beiträge die Mindestaufrufzahl erreichen: Google Analytics > Verhalten > Websitecontent > Alle Seiten

Wenn ich mich richtig erinnere, dann gibt es für die Vergütung eine jährliche Obergrenze, die ungefähr bei 40.000 € liegt. Mit der genauen Zahl bin ich mir grade unsicher. Wenn es jemand weiß, dann schreib es bitte in die Kommentare.

 

Wie meldet man sich bei der VG-Wort an?

Schritt 1: Registrierung

Um in den Genuss der VG-Wort Ausschüttung zu kommen, musst du dich bei der VG-Wort und dem Onlinemeldeverfahren anmelden. Hier der Link: https://tom.vgwort.de/portal/index

Der Einsendeschluss ist immer der 31. Dezember.

Deine ausgefüllten Unterlagen müssen dann per Post (nicht per Mail) an die VG-Wort gesendet werden.

Bei mir hat es 2 Wochen gedauert, bis ich dann per Mail einen Onlinezugang bekommen habe und auch die unterzeichneten Unterlagen wieder per Post erhalten habe.

Schritt 2: Zählermarken anfordern

Nach der erfolgreichen Freischaltung kann man in seinem Online-Account die benötigten Zählermarken bestellen.

VG Wort Zählermarken erstellen bestellen

Hier kann man immer 100 Marken auf ein Mal bestellen. In einem Jahr kann man maximal 2.000 Marken bestellen.

Jede Zählermarke hat an sich einen individuellen Identifikationscode.

Schritt 3: Zählermarken einbauen

In meinem Fall habe ich die Zählermarken mit dem Plugin Prosodia für WordPress eingebaut. Mit diesem Plugin kann man einfach die heruntergeladenen Zählermarken importieren und dann per Klick jedem Beitrag zuordnen.

Hinweis: Wenn du also im Juni deine Zählermarken einbaust, hast du ab dann 6 Monate Zeit die Mindestaufrufe von 1.500 zu erreichen.

Schritt 4: Texte melden

Jedes Jahr im Januar bekommt man eine Mail mit der Aufforderung zur Meldung. Für die Meldung hat man bis Ende Juni Zeit. Online kann man nun alle Texte melden, die die Kriterien erfüllen:

VG Wort Meldung erstellen

Für jeden einzelnen Beitrag muss nun ein Formular ausgefüllt werden. Auch hier kann man mit Hilfe von Prosodia einfach den Titel und den Text kopieren und einfügen.

VG Wort Text melden

Schritt 5: Auszahlung erhalten

Im Oktober jedes Jahres bekommt man dann die Auszahlung für das Vorjahr. Alle gemeldeten Beiträge müssen nächstes Jahr dann nicht noch Mal gemeldet werden.

 

Meine Erfahrungen und Empfehlungen

Ich selbst bin erst seit kurzem in der VG-Wort und konnte aber bereits einige Beiträge melden. Für die nächsten Jahre ist mein Ziel, 100 Beiträge einzureichen. Ich bin sehr gespannt, ob jeder Beitrag auch durchkommt und ich die Vergütung erhalte.

Probleme hatte ich in WordPress mit der Kompatibilität. Auf meinen WordPress Seiten benutze ich Caching und Lazy Load Plugins. Diese Plugins haben das Zählverhalten der Zählermarken gestört. Zum Glück kann man mit dem Prosodia Plugin testen, ob die einzelnen Zählpixel auch wirklich funktionieren. Ich empfehle dir hier wirklich jeden einzelnen Pixel zu testen!

Seit geraumer Zeit muss man ja für jeden Cookie, der nicht zur Funktionsfähigkeit beiträgt, ein Einverständnis einholen. Nun trägt die Zählmarke ja nicht unbedingt zur Funktionsfähigkeit bei. Trotzdem unterliegt die Verwendung der VG-Wort im allgemeinem ja meinem zugewiesenen Recht. Die Frage ist hier also: welches Recht liegt höher? Der Datenschutz oder mein Recht auf Vergütung? Da es keine alternative Zählmethode gibt und viele auf die Einnahmen angewiesen sind, überwiegt hier meine Meinung nach, das Recht auf Lebensunterhalt und Vergütung.

Alles in allem ist die VG-Wort eine Institution, dessen Vorzüge man sich als Blogger oder Affiliate nicht entgehen lassen sollte. Neben Werbe und Affiliateeinnahmen, sind die Vergütungen der VG-Wort eine dritte, solide Säule.

Der Prozess der Anmeldung und die Handhabung der Meldung ist aber alles andere als einfach, verständlich und modern.

Die Website und das Verfahren wirkt sehr überholt! Es erfordert einen gewissen Aufwand. Vor allem, wenn man die Zählermarken nachträglich in hunderte Artikel einbauen muss.

Vorteile

  • Zusätzliche Einnahme
  • Artikel werden immer wieder gezählt
  • jährliche Auszahlung

Nachteile

  • aufwendig
  • kompliziert

 

Fazit

Zu Anfang dieses Artikels habe ich erwähnt, dass jeder Affiliate immer auf der Suche nach neuen Einnahmemöglichkeiten ist. Und ZACK – kommt die VG-Wort um die Ecke.

Damit erschaffst du dir nicht nur eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern kannst auch bereits bestehende Beiträge künftig vergüten lassen! Besonders interessant ist das natürlich auch, für Inhalte, die man vermeintlich nicht monetarisieren kann. Meiner Meinung nach, sollte man sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen!

Zugegebenermaßen ist der Aufwand zu Beginn aber sehr hoch im Vergleich zu den Einnahmen. Wenn man aber langfristig denkt oder viele Beiträge geschrieben hat, dann macht es einfach nur Sinn, sich diese Mühe zu machen!

 

Disclaimer: Innerhalb der VG-Wort gibt es unterschiedliche Bedingungen und Sonderregelungen. Zum Beispiel als Verlag. Ich selbst bin erst seit kurzem in der VG-Wort und gebe deshalb keine Garantien für jedwede Sonderfälle oder künftige Änderungen. So, und jetzt wird hier erst Mal ein Zählpixel eingebaut 🙂

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Geschrieben von

Seit 2011 beschäftige ich mich intensiv mit Affiliate Marketing und habe mir dadurch ein automatisiertes Vollzeiteinkommen aufgebaut. Meine Mission ist es, dich zu motivieren und dir einen Weg zu zeigen, sich ein passives Einkommen zu verschaffen. Lerne mein System in der Affiliate School Masterclass

6 Kommentare

  • Hallo Christopher, du erwähnst im Text “Caching und Lazy Load Plugins” – ist sowas auch Bestandteil deiner Masterclass?

    • Christopher Hauffe

      Hallo Malia,
      ja, in der Masterclass zeige ich auch, was es mit Caching und Lazy Load auf sich hat und bauen das ein.
      Gruß, Christopher

  • Super Artikel

  • Mega!
    Super Artikel, sehr aufschlussreich.

  • Karin Simon

    Vielen Dank für die hervorragende ausführliche Erklärung der Vorgehensweise für die VG-Wort. Ohne Beschreibung wäre das schwer umzusetzen. Ich werde dies mithilfe des Plugins durchführen, mal gespannt, ob es klappt.

  • Karin Simon

    Ich finde, dass die VG-Wort eine Chance für zusätzliches Einkommen bietet. Die Einrichtung werde ich mit dem empfohlenen Plugin vornehmen und dann mal abwarten. Danke für die Info und ausführliche Erklärung zur Umsetzung.

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