Das neue TTDSG Gesetz – Affiliate am Ende?

Am 01.12.2021 tritt das neue “Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz”, kurz TTDSG, in Kraft.

Dieses Gesetz betrifft unter anderem Websitebetreiber und hier vor allem das Cookie-Tracking und die Datenverarbeitung.

So kompliziert es klingt, so sind es auch die Inhalte. Bei vielen Elementen versucht der Gesetzgeber die Dinge zu regeln. Allerdings liegt die Umsetzung der neuen Regelungen hierfür noch einige Jahre entfernt!

Was man allerdings heute schon tun kann und tun muss, erwähne ich in diesem kurzen Beitrag!

Und vor allem, was es für Auswirkung auf das Affiliate Marketing hat!

Disclaimer: Bitte beachte, dass ich keine rechtlichen Auskünfte geben darf und die hier abgebildeten Informationen sich ändern können.

 

Was ist das TTDSG?

Das TTDSG lag schon lange auf dem Tisch und im Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen.

Hintergrund ist die Zusammenführung von Datenschutz bzw. Privatsphäre Aspekten und den Unternehmen, die diese Daten als Geschäftsmodell nutzen.

Konkret geht es also darum die verschiedenen Regelungen und Umsetzungen von Datenschutzrichtlinien, wie man es zum Beispiel schon von der DSGVO kennt, zu vereinheitlichen.

Denn aktuell gibt es das das Telemediengesetz (TMG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die ePrivacy-Richtline und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Als Unternehmer hier die Übersicht zu behalten, aber auch als Gesetzgeber zu unterscheiden, wann man nach welcher Richtlinie beurteilt, ist teilweise hochkomplex.

Lange stand die ePrivacy-Verordnung im Raum, welche die Cookie-Handhabung regeln sollte. Bis heute wurde die ePrivacy-Verordnung aber nie erlassen.

Deshalb hat der Gesetzgeber die Datenschutzbestimmungen aus dem TMG und dem TKG aus diesen Gesetzen herausgelöst, sie an die DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie angepasst und das Ganze ins TTDSG gegossen. Damit wurden auch die Vorgaben der ePrivacy-Richtline in weiten Teilen umgesetzt. Quelle: www-e-recht24.de

 

Was bedeutet das konkret? Unterschied zur DSGVO

Schon nach der Einführung der DSGVO im Mai 2018 haben viele das Affiliate Marketing als tot abgeschrieben.

Seit dem muss man dem User die Option geben Cookies zuzustimmen bzw. eine Auswahl zu treffen, welche Cookies zugelassen werden dürfen.

Allerdings durfte man weiterhin Cookies aktiv lassen, die zur technischen Funktionsfähigkeit der Website gebraucht werden und wo das “persönliche Nutzen” höher wiegte als der Datenschutz. Damit war zum Beispiel auch das setzen von Affiliate Cookies gemeint.

Meiner Meinung hat sich seitdem die Situation im Internet verschlimmert! Auf jeder Website muss man nun zunächst den Cookie Banner wegklicken und kaum etwas hat sich verändert. Meine Affiliate Einnahmen hat das zumindest nicht beeinträchtigt!

Die größten Änderungen bei der TTDSG, im Vergleich zur DSGVO, besteht darin:

  1. dass man künftig nicht mehr auf jeder einzelnen Website den Cookies zustimmen muss, sondern dass es zentrale Instanzen gibt, wo man vorausgewählt festlegen kann, was man zustimmt. Das sind die sogenannten “Personal Information Management Systems”, kurz PIMS.
  2. dass man auch die Einwilligung holen muss für Cookies, wo vorher das “persönliche Nutzen” höher war. Zum Beispiel auch das Vergütungs-Tracking der VG-Wort (Mein lieber Kollege Peer, hat hier einen interessanten Beitrag dazu geschrieben) oder eben Affiliate-Cookies.

 

Cookie Banner – künftig ohne?

Die Idee der PIMS, also übergeordneten Stellen, die das Tracking und den Datenschutz für alle Webseiten verwalten, ist grundlegend eine gute Idee. Damit würden eventuell in Zukunft alle Cookie-Banner verschwinden und das Internet wäre wieder ein schönerer Ort!

Bis es aber diese PIMS geben wird, werden noch Jahre ins Land ziehen!

Meiner Meinung nach wird sich bis dahin technisch so viel verändert haben, dass die PIMS eventuell überflüssig werden. Ich glaube eher, dass es andere Trackingmethoden geben wird, die das Cookie Tracking ersetzen und das Affiliate Marketing revolutionieren.

Da es aktuell keine PIMS gibt, wird es darauf hinauslaufen, dass es noch mehr Cookie Banner geben wird und geben muss!

Auf welche Änderungen man bei seinen Cookie Banner achten sollte, erfährst du später.

 

Affiliate Marketing ohne Cookies?

Das stimmt, früher war es definitiv leichter im Affiliate Marketing. So konnte man aber auch einfach durch Keyword-Spamming gute Rankings in Google erzielen und es gab keine Einschränkungen für Cookies.

Doch ich bin fest davon überzeugt, dass Cookies bald der Vergangenheit angehören und das Tracking über andere technische Lösungen funktionieren werden.

Aktuell ist es technisch an manchen Stellen aber nicht anders lösbar, zum Beispiel das Hinzufügen eines Artikels in einen Online-Warenkorb. So etwas wird immer noch über Cookies abgewickelt.

Wenn man Text-Affiliatelinks einfügt, dann werden auch heute schon keine Cookies auf der eigenen Seite gespeichert.

Zwar erfordern manche Affiliate Netzwerke auch für Textlinks einen Cookie-Consent, zum Beispiel AWIN, doch hier gibt es unterschiedliche Meinungen von Anwälten. e-Recht24 sieht es zum Beispiel so, dass es keine Einwillungspflicht für normale Text-Affiliatelinks geben muss.

Des Weiteren sind sich die Affiliate Netzwerke der Thematik bewusst! So baut Amazon sein Partnerprogramm stetig aus und hat erst vor einiger Zeit ein eigenes Influencer Programm gestartet.

Selbst die Zuordnung von Affiliate-Provisionen auf iOS 14 Geräten funktioniert bei vielen Partnerprogrammen auch ohne Cookies. Das habe ich selbst getestet.

Viele individuelle Partnerprogramme gehen zum UTM-Paramter Tracking über. Hier wird ein spezifischer Paramter pro Affiliate an die URL angehangen. Entsteht durch den Affiliate ein Verkauf, so kann der Verkäufer sehen, durch welchen Paramter dieser zustande kam. Ganz ohne Cookies. Eine einfach, aber simple Lösung.

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Kennzeichnung von Affiliate Links

Bei Affiliate-Textlinks reicht eine Kennzeichnung mit Sternchen* aus, um auf der sicheren Seite zu sein. Es gibt zwar immer wieder Fälle, bei denen es strengere Urteile gab und man nach jedem Link einen Hinweis geben muss, aber auch hier es nicht einheitlich festgelegt.

Demnach benötigt man hier keine Einwilligung durch einen Cookie-Banner, da ja eh keine Cookies gesetzt werden. Der Cookie wird, wenn überhaupt, erst dann beim User gesetzt, sobald er auf den Link klickt. Dass dies ein Affiliate-Link ist, ist ja mit dem *Sternchen geklärt.

Wenn man Plugins wie AAWP verwendet und zum Beispiel den aktuellen Preis des Produktes ausspielt, so muss sowieso ein Hinweis angezeigt werden, wann diese Daten zuletzt aktualisiert wurden.

Schwierig wird es beim Retargeting und bei Google Adsense.

Beim Retargeting zeigt man einem User zum Beispiel Werbung A an, wenn er auf Seite B war. Wenn hier mehrere Webseiten im Spiel sind, so wird die Wahrscheinlichkeit geringer, dass überall dem Tracking zugestimmt wurde. Diese Einnahmen könnten in Zukunft weniger werden. Das Gleiche gilt für Google Adsense Anzeigen. Auch hier gehe ich davon aus, dass mehr User das Tracking ablehnen, was allerdings auch schon bei der DSGVO-Umsetzung der Fall war.

Im Prinzip ändert sich im Vergleich zur DSGVO also nicht viel!

 

Wie muss ein Cookie-Banner aussehen?

Wie genau ein Banner aussehen muss, ist in dem TTDSG nicht beschrieben. Man kann hierbei allerdings auf viele Urteile, Stellungnahmen und Abmahnungen von Datenschutzbehörden, sowie Verbraucherzentralen zurückgreifen.

Ein Cookie Banner sollte demnach:

  1. Alle Cookies blockieren, bis eine Zustimmung erfolgt.
  2. Die Option bieten, aktiv einzuwilligen, ohne dass eine Checkbox vorausgewählt ist.
  3. Einen Button zum Ablehnen und einen zum Annehmen beinhalten. Die Buttons müssen gleichwertig zu erreichen sein.
  4. So gestaltet sein, dass keiner der Buttons deutlich hervorgehoben wird.
  5. Den Nutzer umfassend informieren, welche Tools verwendet werden und zu welchem Zweck

Ich persönlich setze das zum Beispiel mit dem Plugin Complianz um.

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Zusammenfassung

Die TTDSG soll alles vereinfachen. Die Idee, alle Cookie-Banner verschwinden zu lassen finde ich gut. Es funktioniert stand heute allerdings technisch überhaupt nicht, da es keine PIMS gibt.

Die Lösung besteht also weiterhin darin, dass man Cookie-Banner verwendet. Wie bisher bei der DSGVO, muss man zunächst alle Cookies blockieren und zunächst die Zustimmung holen. Dies gilt jetzt auch für Cookies, wo vorher das “persönliche Nutzen” höher wog. Aber auch hier wird es noch einige Gerichtsurteile geben, da viele zum Beispiel von den VG-Wort Einnahmen leben und das Tracking brauchen.

Ich gehe davon aus, dass es künftig technische Alternativen zum Affiliate-Tracking geben wird.

Bis dato ändert sich im Affiliate Marketing eigentlich nicht viel, da sowieso wenig Cookies zum Tracking gesetzt werden.

Vieles ist jetzt noch unklar und wird sich mit der Zeit ergeben. So gibt es keine Einheitliche Regelung, wie ein Cookie Banner aussehen muss oder wie man Text-Affiliatelinks kennzeichnen muss. Bis dahin sollte man alles nach bestem Gewissen umsetzen und abwarten.

Es muss künftig neue Alternativen zu den ganzen Cookie-Bannern geben, so viel steht fest.

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Geschrieben von

Seit 2011 beschäftige ich mich intensiv mit Affiliate Marketing und habe mir dadurch ein automatisiertes Vollzeiteinkommen aufgebaut. Meine Mission ist es, dich zu motivieren und dir einen Weg zu zeigen, sich ein passives Einkommen zu verschaffen. Lerne mein System in der Affiliate School Masterclass

3 Kommentare

  • Hallo Christopher, danke für die super Übersicht!
    Du beziehst dich ja auch auf eRecht24. Dort steht u.A. auch “Somit geht es nicht mehr nur um die Cookie Nutzung, sondern um alle Techniken, für die Sie Informationen in der Endeinrichtung auslesen oder speichern. Beispiel: Browser Fingerprinting” (Quelle: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/12834-ttdsg.html).
    Ich frage mich, ob man also auch ein Consent-Banner benötigt, um Webseiten mit responsive Webdesign zu betreiben, wo die Auflösung der Endeinrichtung genutzt wird… oder denkst du, das zählt analog zu den Cookies als technische Notwendigkeit?

    • Christopher Hauffe

      Hey Maja, gibt es denn heute noch Webseiten, die nicht responsive sind? Es ist ja sowieso ein und die selbe Website. Von daher gilt hier das gleiche “Gesetz”.

      • Sehe ich eigentlich auch so. Und ein Banner “Dürfen wir die Darstellung an Ihre Bildschirmgröße anpassen?” auf jeder Seite wäre wirklich absurd und nervig. Danke für deine Meinung.

        PS: Es gibt sogar noch begeisterte Nutzer von Frames 😀

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