Update: Neue Cookie Banner Anforderungen umsetzen

Das liebe Thema Cookies liegt mal wieder auf dem Tisch. Ich freue mich schon, wenn es in geraumer Zukunft andere Möglichkeiten gibt, die die Cookies ablösen werden! Vielleicht kann eine Blockchain hier helfen?

Bis dahin muss man sich als Website-Betreiber aber damit auseinandersetzen. Ich zeige dir, wie du einen Cookie Banner rechtskonform einbindest und damit mögliche Abmahnungen vermeidest.

Im Zusammenhang mit dem TTDSG Gesetz habe ich übrigens schon mal über Cookies geschrieben. Laut diesem Gesetz soll es künftig nämlich keine nervigen Cookie-Banner mehr geben, sondern in PIMS gespeichert werden. Doof nur, dass es keine PIMS gibt 😀 Alle Infos dazu, noch mal hier.

Das neue TTDSG Gesetz – Affiliate am Ende?

 

Was ist ein Cookie?

In Kurzform ist ein Cookie dazu da um in deinem Browser Informationen abzulegen. Wie Brotkrümel hinterlassen diese Cookies also eine Spur deines Surfverhaltens.

So werden zum Beispiel Warenkörbe in Online-Shops gespeichert oder aber Link-Referenzen im Affiliate Marketing.

Des Weiteren funktionieren viele Analyse-Tracking Tools mit Hilfe von Cookies.

So viel zu Cookies in aller Kürze. Man braucht sie und trotzdem wollen viele Datenschützer sie nicht haben, weil man das Browserverhalten tracken kann.

 

Aber was ist denn nun neu für Website-Betreiber?

Seit Mai 2018 und der Einführung der DSGVO musste man bezüglich der Cookie Regeln schon einiges umgesetzt haben.

Seit dem sind die ganzen hässlichen Cookie-Boxen aufgetaucht. Ziel war es, dass die Datenkontrolle wieder beim Nutzer liegen soll. Ein guter Ansatz.

Mit der Einführung des TTDSG Gesetz zum 1.12.2021 hat man wohl erkannt, dass diese Cookie-Boxen das Web wahrlich nicht besser machen. Es sollen allgemeingültige Instanzen geschaffen werden, wo jeder User hinterlassen kann, wie seine Daten gehandhabt werden sollen. Das sind die sogenannten “Personal Information Management Systems”, kurz PIMS. Die es aber (noch) nicht gibt 😀

Meiner Meinung nach hört sich das noch mehr nach Datenmissbrauch an, aber gut.

Neu ist jetzt außerdem, dass das “persönliche Nutzen” nicht mehr höher gewertet wird, als die “Datenverwertung”.

Was heißt das jetzt genau?

Bisweilen konnte man festlegen, was zum Beispiel essentielle Cookies sind. Das sind zum Beispiel Cookies, damit die Website überhaupt technisch laufen kann oder um Hacker abzuwehren.

Es gab aber auch die Möglichkeit, dass man ein Cookie als essentiell einstufen kann, wenn man von diesem abhängig ist. Also zum Beispiel der Cookie der VG Wort!

Obwohl man also zum Beispiel davon lebt und seinen Lebensunterhalt durch diese Cookies sichert, darf man diese nicht mehr als essentiell kennzeichnen.

Das ist finde ich schon ein starker Schritt, der viele trifft, die online ihr Geld verdienen!

 

Keine Panik – vieles doch unklar

So drastisch diese ganzen Schritte sind, so unklar sind dann doch die einzelnen Maßnahmen. So hat mein Kollege Peer Wandiger in seinem Artikel zum TTDSG und der VG Wort Problematik eine Antwort des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht bekommen.

Diese lautet:

“Von dort bekam ich die recht eindeutige Einschätzung, dass neben den in § 25 Abs. 2 TTDSG genannten Ausnahmen überwiegende Einigkeit darüber besteht, dass ebenfalls Zugriffe einwilligungsfrei erfolgen können, die der Erfüllung rechtlicher bzw. vertraglicher Pflichten dienen. Nach aktuellem Kenntnisstand des Landesamtes fällt auch der Dienst VG Wort darunter.”

Wie gesagt, dies ist nur eine Einschätzung einer Datenschutzaufsicht und keine eindeutige, gerichtliche Feststellung.

Demnach wird die Ansicht vertreten, dass man sehr wohl das VG Wort Tracking ohne Einwilligung nutzen darf!

Und auch hier sieht man mal wieder das Dilemma: es werden Gesetze formuliert, aber wie es in Einzelfällen aussieht, ist noch gar nicht final entschieden.

Ich persönlich werde die VG Wort, bis zu einer finalen Entscheidung, weiterhin als essentiellen Cookie auszeichnen.

Trotzdem darf man eigentlich keine Cookies als essentiell kennzeichnen, wenn diese nicht wirklich für die technisch einwandfreie Bereitstellung der Website genutzt werden!

 

Wie muss ein Cookie-Banner aussehen? Cookie Banner Anforderungen

Meinen Cookie Banner setze ich mit dem kostenlosen WordPress Plugin Complianz um.

Wie genau ein Banner aussehen muss, wird übrigens nirgendwo genau beschrieben. Nur worauf man achten sollte! Man kann hierbei allerdings auf viele Urteile, Stellungnahmen und Abmahnungen von Datenschutzbehörden, sowie Verbraucherzentralen zurückgreifen.

Das sind die Cookie Banner Anforderungen – ein Cookie Banner sollte demnach:

  1. Alle Cookies blockieren, bis eine Zustimmung erfolgt.
  2. Die Option bieten, aktiv einzuwilligen, ohne dass eine Checkbox vorausgewählt ist.
  3. Einen Button zum Ablehnen und einen zum Annehmen beinhalten. Die Buttons müssen gleichwertig zu erreichen sein.
  4. So gestaltet sein, dass keiner der Buttons deutlich hervorgehoben wird.
  5. Den Nutzer umfassend informieren, welche Tools verwendet werden und zu welchem Zweck

Man muss außerdem die Möglichkeit anbieten, dass man seine Einstellung nachträglich auch ändern kann.

Es reicht übrigens aus, wenn man Kategorien zustimmt. Das ist das sogenannte “Consent per Category“. Viele sind der Ansicht, dass man “Consent per Service” anbieten muss, aber das ist in Deutschland aktuell nicht der Fall. Das würde bedeuten, dass man jeden einzelnen Service anzeigt, die man auf seiner Website benutzt. Also: Youtube, Google Analytics, Twitter usw. Es reicht aber völlig aus, wenn man “Marketing” als Kategorie hat.

So sieht mein Cookie Banner aus, wenn ich die Einstellungen anzeige:

Cookie Banner

 

Meine Empfehlungen für Affiliates WERBUNG

Affiliate School Masterclass

Die Schritt für Schritt Anleitung zu deiner erfolgreichen Nischenseite. Schau mir beim Aufbau einer neuen Website über die Schulter (6 Lektionen für 0 € ansehen)
learn.affiliateschool.de

Gratis Buch "Geld verdienen im Internet"

Das ideale Buch als Einstieg und Ideengeber, wie man im Internet Geld verdient. Neben den Methoden werden auch praktische Umsetzungen beschrieben. Aktuell ist das Buch kostenlos verfügbar! *
www.gruender.de/online-einkommen-buch/

Nischenseiten Kickstarter Workbook

In meinem Nischenseiten E-Book erfährst du auf 248 Seiten praxisbezogen, wie du eine erfolgreiche Nischenseite auf die Beine stellst. Du lernst alles Step-by-Step an einem Live-Beispiel.
Zum Nischenseiten Kickstarter Workbook

Fazit zu Cookies

Cookies werden uns noch länger begleiten und es wird immer wieder Änderungen geben. Aktuell ist es so, dass man als Website-Betreiber erstmal alles blockieren sollte und dann aktiv die Einwilligung einholen muss!

Neu ist, dass der Datenschutz immer Vorrang hat! Auch vor dem individuellen, persönlichen Interesse und wenn es zum Beispiel finanziell “essentiell” wäre.

Außerdem muss man bei der Gestaltung des Banner darauf achten, dass die Elemente “Annehmen” und “Ablehnen” gleichwertig zu erreichen sind und keines hervorgehoben wird.

Trotzdem bleibt mal wieder ein bitterer Beigeschmack, denn es gibt dann doch wieder Einzelfälle wo es anders entschieden wird bzw. eine finale Rechtssprechung noch aussteht.

Übrigens kann ich aktuell auch https://www.cookiebot.com/de/ empfehlen. Ein wirklich gutes Tool um die Cookie-Richtlinien auch auf “Nicht-Wordpress-Seiten” umzusetzen.

 

 

Teile diesen Beitrag
Geschrieben von

Seit 2011 beschäftige ich mich intensiv mit Affiliate Marketing und habe mir dadurch ein automatisiertes Vollzeiteinkommen aufgebaut. Meine Mission ist es, dich zu motivieren und dir einen Weg zu zeigen, sich ein passives Einkommen zu verschaffen. Lerne mein System in der Affiliate School Masterclass

Kommentiere

Deine Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert*

Gib deinen Suchbegriff ein und drück Enter.